AGB

  1. Auftragserteilung und Leistungsumfang
    1. TSW erbringt Serviceleistungen in dem Umfang, wie vom Kunden im Serviceauftrag beschrieben und nimmt eine Prüfung der wesentlichen Funktionen vor.
    2. Hat der Kunde den Serviceauftrag nicht auf bestimmte Mängel oder Teile begrenzt, werden alle festgestellten Funktionsstörungen beseitigt. Nebenfunktionen, Zeitfehler oder ohne besonderen Hinweis schwer erkennbare Mängel bleiben belassen, soweit nicht vom Kunden bemängelt.
    3. Hat der Kunde den Auftrag beschränkt, werden nur lt. Auftrag konkret angegebene Leistungen ausgeführt. Das Gerät kann in solchen Fällen trotz auftragsgemäß durchgeführter Reparatur Störungen aufweisen.
    4. Setzt der Kunde vor der Reparatur eine Kostenobergrenze, zu welcher die Reparatur nicht ausgeführt werden kann, erstellen wir einen Kostenvoranschlag, welcher bei Ablehnung berechnet wird. Der Kunde erhält das Gerät in dem Zustand zurück, in dem es sich bei Reparaturablehnung befindet.
  2. Kostenvoranschläge
    1. TSW erstellt Kostenvoranschläge nur auf besonderen Auftrag, sowie dann, wenn freigegebene Preisobergrenzen nicht eingehalten werden können.
    2. Der zur Erstellung von Kostenvoranschlägen benötigte Zeitaufwand ist grundsätzlich kostenpflichtig. Wir berechnen bei Reparaturablehnung eine Pauschale lt. Preisaushang.
    3. Im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages sind oft Eingriffe in das Gerät notwendig. Diese Eingriffe lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde keinen Reparaturauftrag erteilt. Ein Anspruch das Gerät in den Urzustand zu versetzen, besteht nur soweit dies der Kunde kostenpflichtig wünscht.
  3. Auftragsabwicklung wenn kein Fehler festgestellt werden kann
    1. Stellt sich heraus, dass das Gerät einwandfrei ist oder der Fehler nicht reproduzierbar ist, haben wir unseren Auftrag ausgeführt. In solchen Fällen schuldet der Kunde die Bezahlung des Prüfaufwandes.
    2. Alle Fehler, die im Zusammenwirken mit anderen Geräten, Speichermedien u.ä. auftreten, werden nur behoben, wenn auch die anderen Geräte Gegenstand des Reparaturauftrages sind und gefordertes Zubehör, Demonstrationsmaterial etc. zur Verfügung gestellt wird.
  4. Preise und Zahlung
    1. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich nach erforderlichem Zeitaufwand, benötigten Ersatzteilen, Porto, Verpackung, Versicherung sowie einer Pauschale für Verschleiß- und Kleinmaterial u.ä.
    2. Die Stundenverrechnungspreise hängen aus, für bestimmte, ständig wiederkehrende Tätigkeiten bieten wir Pauschalpreise an.
    3. Die Preise gelten nur für durch TSW selbst erbrachte Dienstleistungen. Bei Auftragserfüllung durch Fremdunternehmen gelten die Preise und Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten zzgl. unseres Aufwandes.
    4. Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung zahlbar. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn sie für uns verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügbar sind.
  5. Pfandrecht
    1. Erfolgt nicht spätestens innerhalb 8 Wochen nach Abholaufforderung die Abholung, entfällt für uns die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 4 Wochen vor Ablauf dieser Frist senden wir eine Verkaufsandrohung zu. Wir sind nach Ablauf berechtigt das Gerät zur Deckung unserer Kosten zu verkaufen.
  6. Gewährleistung und Haftung
    1. Die Gewährleistungsdauer für kostenpflichtige Reparaturen beträgt 6 Monate und bezieht sich auf die ausgeführten Arbeiten und das eingesetzte Material, Verschleißteile ausgeschlossen. Wir leisten auf anfängliche Sachmängel 12 Monate Gewähr, der Nachweis dessen obliegt ab dem 7. Monat dem Auftraggeber.
    2. Gewähr wird nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich rügt. Eine Haftung für verdeckte oder verschwiegene Mängel, Zeitfehler, Nebenfunktionen und ähnliches ist ausgeschlossen.
    3. Der Anspruch auf Gewährleistung, bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand, erlischt.
    4. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde TSW ausreichend Gelegenheit zu gewähren, sowie beanstandeten Gegenstand und benötigtes Zubehör zur Verfügung zu stellen.
    5. Wir haften nicht für Beschädigung oder Verlust verwendeter Daten, Software, Bild- oder Toninhalte, immaterieller Werte, sowie anderweitig außerhalb der Reparatur entstehender Schadenersatzansprüche.
  7. Herstellergarantie
    1. TSW führt, soweit von Herstellern befugt, Garantieleistungen in deren Auftrag aus. Die Gewähr von Garantie oder Garantiekulanz liegt ausschließlich im Ermessen der Hersteller. Unsere Dienstleistungen sind, sofern nicht vom Hersteller getragen, kostenpflichtig.
    2. TSW erfüllt keine Kundenansprüche Dritter auf Garantieumtausch, Kaufpreiserstattung, oder Ersatzleistung, sofern nicht ausdrücklich vom Hersteller gefordert oder autorisiert. Es gelten die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen des Herstellers.
  8. Terminvereinbarungen
    1. Stornierungen von Terminen im Vorortservice können spätestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Zeitfensters kostenfrei angenommen werden.
    2. Stornos sind während unserer  Geschäftszeiten möglich. Für verspätete Stornos oder bei nicht Anwesenheit zum Termin berechnen wir Ausfallzeiten und anfallende Fahrtkosten.
  9. Gültigkeit Gerichtstand
    1. Etwaige Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. In diesem Falle gilt, daß die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommende zulässige Bestimmung ersetzt wird.
    2. Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Detmold.